Krafträder, Personenkraftwagen und Mehrzweckfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht den Wert von 3,5 Tonnen nicht übersteigt, müssen für die Fahrt auf allen slowenischen
Autobahnen und den
Schnellstraßen, die vom Betreiber der mautpflichtigen Strecken betrieben und unterhalten werden, mit einer Vignette ausgestattet sein.
Krafträder, Personenkraftwagen und Mehrzweckfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht den Wert von 3,5 Tonnen nicht übersteigt, müssen für die Fahrt auf allen slowenischen
Autobahnen und den
Schnellstraßen, die vom Betreiber der mautpflichtigen Strecken betrieben und unterhalten werden, mit einer Vignette ausgestattet sein. Die Straßen sind zu diesem Zweck eigens mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.
Art der Vignetten
Wochenvignette für (zweispurige) Motorfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen 15,00 EUR
Monatsvignette für (zweispurige) Motorfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen 30,00 EUR
Jahresvignette für (zweispurige) Motorfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen 95,00 EUR
Wochenvignette für (einspurige) Motorräder 7,50 EUR
Halbjahresvignette für (einspurige) Motorräder 25,00 EUR
Jahresvignette für (einspurige) Motorräder 47,50 EUR
Gültigkeit der Vignetten
Die Jahresvignette für das laufende Jahr gilt ab
1. Dezember des vorhergehenden Jahres bis zum
31. Januar des folgenden Jahres (zusammen
14 Monate).
Die Halbjahresvignette gilt vom
Tag ihres Kaufs sechs Monate lang beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten Tages im sechsten Monat, wenn es im sechsten Monat keinen solchen Tag gibt.
Die Monatsvignette ist gültig ab dem Moment des
Vignettenkaufs bis zum Ablauf des Tages, der im darauffolgenden Monat dem Datum ihres Kaufs entspricht beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten Tages im Monat, wenn es im folgenden Monat keinen solchen Tag gibt.
Die Wochenvignette gilt an
sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen, und zwar einschließlich des Tages, den der
Benutzer beim Vignettenkauf
bestimmt.
Verkaufsplätze
Vignetten sind an
Tankstellen in Slowenien und den Nachbarländern sowie bei dem slowenischen und den ausländischen
Automobilclubs, bei slowenischen
Postämtern und an einigen
Kiosken erhältlich. Für mehr Informationen steht ein
Verzeichnis der Verkaufsplätze zur Verfügung.
Strafen
Für die Fahrt auf der Autobahn ohne aufgeklebte gültige Vignette beziehungsweise ohne Zahlung der Autobahngebühr ist eine
Geldstrafe von 300 bis 800 Euro vorgesehen.
Ausnahmen
Für die Fahrt auf der Autobahn aus Richtung
Österreich bis zur Anschlussstelle
Hrušica in Richtung Landesinnere und in umgekehrter Richtung besteht
keine Vignettenpflicht. Die Zahlung der Mautgebühr für den Karawankentunnel beinhaltet auf beiden Seiten der Grenze die Fahrt zwischen den beiden ersten Anschlussstellen (in Slowenien die Anschlussstelle Hrušica, in Österreich die Anschlussstelle Rosenbach).
Busse, Wohnmobile, LKW's...
Für Fahrzeuge, deren maximal zulässiges Gesamtgewicht 3, 5 Tonnen übersteigt, kann die Autobahngebühr auf
mehrere Weisen gezahlt werden.
-
Sofortige Zahlung: bei jedem Passieren der Mauthäuschen mit Kreditkarte oder Bargeld.
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Vorauszahlung und
aufgeschobene Zahlung: für Benutzer von elektronischen Medien – DARS- Karten, DARS-Karten Transporter und ABC-Tafeln.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite von
Dars.